Es sind keine Verstöße gemeldet.
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Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der wiederholte Verstöße im Bereich Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Bst. c |
Bemerkung |
5/24 |
25.07.2024 |
25.04.2024 |
Mein Menü Calbe GmbH Ringstraße 6 - 7 39240 Calbe (Saale)
Kategorie: Großküche |
· Nichteinhaltung der Heißhaltetemperatur von Speisen bei Speisenanlieferung
Somit wurden die zubereiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
i.V.m. DIN 10506 i.V.m. §§ 3 und 10 LMHV
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Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der wiederholten Verstöße in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. bzw. VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 3 Bst. d i.V.m. |
Bemerkung |
6/24 |
02.09.2024 |
09.04.2024 |
LM Vst. Breite Straße 27 06449 Aschersleben
Kategorie: Lebensmittelgeschäft, Fleischereifiliale und -verkaufsabteilung |
- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
- hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontaminationen - Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. V
Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV |
In der Nachkontrolle vom 02.05.2024 waren die Mängel größtenteils behoben. |
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. bzw. VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 3 Bst. d i.V.m.
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Bemerkung |
7/24 |
02.09.2024 |
26.06.2024 |
Pizzeria Nostra Schloßstr. 104 39240 Calbe (Saale)
Kategorie: Speisegaststätte |
- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
- hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten
- Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
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Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. V
Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV
Anhang II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
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09.07.2024 |
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- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
- hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten
- unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontaminationen
- Mängel in der Schädlingsbekämpfung
- Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
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Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. V Nr. 1 Bst. a i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV
Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV
Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. Kap. I Nr. 2 Bst. c §§ 3 und 10 Nr. 1 LMHV
Anhang II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
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Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. |
Bemerkung |
8/24 |
02.09.2024 |
03.07.2024 |
„Pionierhaus“ Bahnhofstraße 13 39218 Schönebeck
Kategorie: Gaststätte |
- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
- unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontaminationen - hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- Mängel in der Schädlingsbekämpfung (Fliegenbefall)
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. V
Anhang II Kap. IX Nr. 4 §§ 3 und 10 Nr. 1 LMHV
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In der Nachkontrolle am 04.07.2024 wurden die Mängel größtenteils behoben
Im September 2024 soll laut jetzigem Betreiber ein Betreiberwechsel erfolgen. |
Hinweis:
Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.