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21 - Fachdienst Soziales

 

 

Fachdienstleiterin:

Doreen Kügler

 
Telefon:
+49 3471 684-1590
Fax:
+49 3471 684-551590
E-Mail:

Postanschrift

Salzlandkreis
FD Soziales
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Salzlandkreis
Ermslebener Str. 77
06449 Aschersleben

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Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung

FORMULARE

Aufgaben

Altenhilfe
Bestattungskosten
Einmalige Beihilfen
Frauen- und Kinderschutzhaus
Hilfe zum Lebensunterhalt
Obdachlosenhilfe
Sozialhilfe
Wohnungsbauförderung
Rehabilitierung von SED-Opfern
Wohnberechtigungsscheine
Wohngeld​

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
Heranziehung Unterhaltspflichtiger

Wohngeldkampagne 

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(Flyer in Leichter Sprache)

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Sachgebiete

SG 21.1 - Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Tel.: +49 3471 684-1591
Fax: +49 3471 684-551590

SG 21.2 - Sonstige soziale Hilfen und Unterhaltsheranziehung

Tel.: +49 3471 684-1591
Fax: +49 3471 684-551590

SG 21.6 - Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe

Tel.: +49 3471 684-1591
Fax: +49 3471 684-551590

Projekt "örtliches Teilhabemanagement"

  • Örtliche Teilhabemanagerin: - vakant - 
    Tel. +49 3471 684-1591  |  E-Mail: 

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Sozialhilfe tritt ein, wenn

  • der Hilfesuchende sich nicht selbst helfen kann, durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens bzw. Vermögens;
  • der Hilfesuchende die erforderliche Hilfe nicht durch Dritte erhalten kann oder von Angehörigen bzw. Trägern anderer Sozialleistungen.

Beratung und Antragstellung erfolgt im Fachdienst Soziales in Aschersleben.
Anträge sind in den Bürgerbüros erhältlich.

 

Bildungs- und Teilhabepaket

Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind beim Jobcenter zu stellen.


Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

tritt ein für Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft eingeschränkt oder hiervon bedroht sind. Die Leistung soll diese Personen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

 

Leistungen der Hilfe zur Pflege

tritt ein für Personen, die ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können

Leistungen der Hilfe zur Pflege können sein:

  • häusliche Pflege (in Form von Geldleistungen  oder in Form von Sachleistungen durch Ambulante Pflegedienste oder Arbeitgeber- und Assistenzmodelle);
  • Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Einstiegshilfen);
  • teilstationäre Pflege (als Tages- oder Nachtpflege);
  • Kurzzeitpflege (als vorübergehende vollstationäre Pflege);
  • vollstationäre Pflege.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen

  • für Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII (65 und x Monate) noch nicht erreicht  haben und befristet erwerbsgemindert sind, soweit sie nicht mit erwerbsfähigen Personen zusammenleben;
  • für Personen bis 15 Jahre, wenn diese nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben;
  • für Personen von 16 bis 18 Jahren, wenn diese selbst erwerbsunfähig sind und nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben;
  • für Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Altersrente beziehen.


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen

  • für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind;
  • für Personen ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII (65 und x Monate).


Hilfe zur Gesundheit

tritt ein für Personen, die nicht krankenversichert sind

  • Übernahme der Leistungen der Krankenbehandlung
  • vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

  • für Personen, bei denen besondere Lebensumstände mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind


Hilfe in anderen Lebenslagen

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen
  • Bestattungskosten


Wohngeld/Wohnungsbauförderung


Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz

 

 

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